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Zurechnung von Vermögensgegenständen anhand des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 246 Abs. 1 HGB n. F. (BilMoG)
Das BilMoG hat die legislativen Hürden überwunden . Schon seit Veröffentlichung des ersten Entwurfs werden einzelne Aspekte dieses Gesetzes intensiv diskutiert . Dieser Beitrag befasst sich mit § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, der die Zurechnung von Vermögensgegenständen normiert. Diese neue Vorschrift stand bisher nicht im Fokus der Diskussion, da sie scheinbar unspektakulär ist . Aktuell ist dieses Thema in jedem Fall, schließlich wird derzeit der Rechnungslegungsstandard IDW ERS HFA 13 im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) diskutiert .
Die Änderung des § 246 Abs. 1 HGB durch das BilMoG ist nicht wirklich „neu”; der Regelungsinhalt übernimmt die Rechtslage, die § 39 Abs. 2 AO bereits steuerbilanziell herbeigeführt hatte.
In der Praxis können sich Situationen ergeben, in denen die Zurechnungsentscheidung nicht leicht zu fällen ist.
Dem rechtskenntnisreichen Kaufmann bietet sich Spielraum, durch Sachverhaltsgestaltung eine bilanzpolitisch erwünschte Situation herbeizuführen. Für den unachtsamen Kaufmann können sich (etwa bei der Jahresabschluss- oder der steuerlichen Betriebsprüfung) böse Überraschungen ergeben.
I. Einleitung
Das BilMoG formuliert § 246 Abs. 1 HGB um und ersetzt...