VO EG Nr. 593/2008 Artikel 20
Kapitel III: Sonstige Vorschriften
Artikel 20 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
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SAAAD-24192