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Einkommensteuer | Erwerbsbedingter Betreuungsbedarf
Nach dem erfasst der Betreuungsfreibetrag in § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG 2001 auch erwerbsbedingten Betreuungsbedarf.
Die Entscheidung betrifft eine alte Rechtslage, nach der die erwerbsbedingten Betreuungskosten durch den Betreuungsfreibetrag abgegolten waren. Inzwischen hat der Gesetzgeber erkannt, dass der aufwendungslose Betreuungsfreibetrag auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Nettoprinzip) der Ergänzung durch einen aufwendungsbezogenen Abzugstatbestand bedarf und hat zunächst § 4f EStG geschaffen, der dann durch § 9c EStG i. d. F. des Familienleistungsgesetzes ab 2009 abgelöst wurde.