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BFH 23.04.2009 VI R 81/06, NWB 28/2009 S. 2124

Lohnsteuer | Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStDV zu beurteilen ist, ist nicht entscheidend, in welchem Verhältnis er an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. (2) Allerdings sind Gesellschafter-Geschäftsführer, die mindestens 50 % des Stammkapitals der GmbH innehaben, regelmäßig Selbstständige im Sinne des Sozialversicherungsrechts (Anschluss an BFH-Urteil v - VI R 16/03, NWB AAAAB-75604). (3) Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach übereinstimmender Auffassung des I. Senats und des VI....