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Eigenheimzulage | Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Der BFH hat mit seinem Urteil v. 19. 8. 2008 - IX R 3/08 NWB PAAAD-02209 entschieden, dass es für die Beurteilung, ob es sich um eine nach § 17 EigZulG begünstigte Genossenschaft handelt, nicht darauf ankommt, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Ferner setze das Gesetz nicht voraus, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen. Nach dem ist an der dem BFH-Urteil entgegenstehenden Verwaltungsauffassung im (BStBl 2005 I S. 305) nicht mehr festzuhalten. Rn. 79 wird deshalb neu gefasst und Rn. 95 gestrichen.