Wohnmobile;
Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und rückwirkende Änderung des KraftStG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom
Bezug:
Mit Erlass des Finanzministeriums vom , S 6104 - 2a - V A 1, konnten Einspruchsverfahren zur rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen auf Antrag bzw. mit Zustimmung des Einspruchführers im Hinblick auf anhängige Musterverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhend gestellt werden.
Die Verkehrsteuerreferatsleiter haben auf ihrer Sitzung vom 16. – in Berlin beschlossen, dass es vor dem Hintergrund der bisher ergangenen Rechtsprechung (u.a. ; ; ; ) keine Veranlassung mehr gibt, diese Einspruchsverfahren weiterhin ruhen zu lassen. Das FinMin bittet, die Bearbeitung der anhängigen Rechtsbehelfsverfahren wieder aufzunehmen.
FinMin NRW v. - S 6104 - 2a - V A 1
Fundstelle(n):
DAAAD-24106