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Die Freiberufler-GbR – Muster
Sozietätsgründung von Steuerberatern
Vertrag für Freiberufler-GbR
Entscheiden sich Angehörige freier Berufe dafür, ihre berufliche Tätigkeit gemeinsam – das Gesetz verwendet hierfür seit dem den Begriff der Berufsausübungsgesellschaft -auszuüben, stehen ihnen hierfür als Rechtsform zunächst die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zur Verfügung.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich die Gesellschafter durch einen Vertrag zusammen, indem sie sich gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck in der durch den Vertrag beschriebenen Weise zu fördern (§ 705 BGB). Dieser gemeinsame Zweck kann z.B. in der Vermietung einer Mobilie/Immobilie, dem Betrieb eines Joint Ventures, einer Bauherrengemeinschaft oder einer Freiberufler-Sozietät bestehen.
Man unterscheidet zwischen Außengesellschaften als solchen, bei denen die Gesellschafter als Gesamthand am Rechtsverkehr teilnehmen, und Innengesellschaften, bei denen die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit nicht nach Außen auftreten.
Die Rechtsprechung hat der (Außen-)GbR Rechtsfähigkeit zuerkannt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (BGH, II ZR 331/00). Insbesondere kann sie selbst Gläubigerin und Schuldnerin sein und haftet selbst für die Erfüllung ihrer Pflichten. Ihre Gesellschafter haben analog § 128 HGB für sämtliche Verbindlichkeiten der GbR einzustehen. Ihr ist das Verhalten ihrer Organe analog § 31 BGB zuzurechnen.
Die GbR ist als solche auch grundbuchfähig, so dass sie auch Eigentum an Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie beschränkt dingliche Rechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erwerben kann (BGH, V ZB 74/08).