Grunderwerbsteuer: Wert einer Sanierungsverpflichtung als Teil
der Bemessungsgrundlage
Leitsatz
Verpflichtet sich der
Erbbauberechtigte gegenüber dem Grundstückseigentümer neben der
Zahlung eines Erbbauzinses zur Sanierung des Bauwerks auf dem
Erbbaugrundstück, liegt eine sonstige (Zusatz-)Leistung i.S.v.
§ 9 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG jedenfalls dann vor, wenn sie im Interesse des
Grundstückseigentümers liegt, über eine normale und übliche
Erhaltungspflicht hinausgeht und die sonstigen Vertragsbedingungen dazu
führen, dass das im Rahmen des Erbbaurechts überlassene Gebäude
später in saniertem Zustand ohne gesonderte Entschädigung wieder auf
den Grundstückseigentümer übergeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1247 Nr. 15 GAAAD-23963
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