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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 1105/05 U EFG 2009 S. 885 Nr. 11

Gesetze: UStG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 49 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 9 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 3, GG Art. 20, RL 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2

Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten einer GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz

  1. Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG für die Gestattung der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten liegen bei einer Steuerberatungs-GmbH nicht vor, da ihre Tätigkeit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt.

  2. Der an die Bilanzierungspflicht anknüpfende Ausschluss inländischer Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft von der Ist-Besteuerung verstößt weder gegen den Gleichheitssatz, das Gebot der Rechtsformneutralität, die sog. negative Vereinigungsfreiheit, die Berufsausübungsfreiheit oder das Übermaßverbot noch gegen Europarecht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 885 Nr. 11
NAAAD-23939

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