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FG Münster 26.02.2009 13 V 215/09 E, BBK 13/2009 S. 622

Keine Ansparrücklage für Freiberufler in der EÜR 2007 nach§ 7g Abs. 3 EStG a. F.

Einnahmen-Überschussrechner können für das Jahr 2007 keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. bilden, sondern nur einen Investitionsabzugsbetrag nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 EStG n. F. Dies entschied das FG Münster im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Die Anwendbarkeit des § 7g EStG in der Fassung der Unternehmensteuerreform (Investitionsabzugsbetrag) hat bei Einnahmen-Überschussrechnern zur Folge, dass der Gewinn des Jahres 2007 nicht höher als 100.000 € sein darf . Überschreitet der Gewinn diese Grenze, scheidet ein Investitionsabzugsbetrag aus. Die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. konnte zwar unabhängig von der Höhe des Gewinns gebildet werden, war zeitlich im Jahr 2007 aber nicht mehr anwendbar. Denn die Neufassung des § 7g EStG gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem...