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Arbeitshilfe - Stand: 05.01.2009

Fehlermanagement - Grundsätze

Fehlermanagement verfolgt zwei grundsätzliche Zwecke: Ein kanzleitypisches Verhalten, das Fehler auslöst, manifestieren, und die Ressourcen, die in der Fehleranalyse freigesetzt werden, nutzbar machen. Eine der wichtigsten Aufgaben während der Implementierung eines Qualitätsmanagement-Systems besteht daher in der Einführung und Unterstützung einer Fehlerkultur nach geordneten Regeln.

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