Berücksichtigung der Nachzahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe für das Vorjahr - Mustereinspruch
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Überschrittener anteiliger Grenzbetrag:
Ist eine für das Vorjahr nachgezahlte Berufsausbildungsbeihilfe den Ausbildungsmonaten voll zuzurechnen oder ist diese nur anteilig bei den Anspruchsmonaten im Zuflussjahr zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
VAAAD-23475