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Einkommen-/Lohnsteuer | Einheitliche Ausübung des Wahlrechts zum Ansatz der Entfernungspauschale bzw. der tatsächlichen Wegekosten bei Behinderten
(1) Stpfl. mit einer entsprechenden Behinderung können für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen in Abzug bringen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG). (2) Behinderte haben jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG nur die Wahl, die Wegekosten entweder einheitlich nach den Entfernungspauschalen oder einheitlich nach den tatsächlichen Aufwendungen zu bemessen. Eine Kombination von Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei der Bemessung der Wegekosten ist mit § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht vereinbar.
Praxishinweise: Die Entscheidung des BFH erging gem. § 126a FGO, da der Senat die Revision einstimmig für unbegründet hielt. Das Gesetz räumt zwar ein Wahlrecht ein, doch spricht der eindeutige Wortlaut der Vorschrift (Inanspruchnahme der tatsächlichen...