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Beurteilung der privaten Nutzung eines Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
(1) Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor. (2) Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 15.11.2007 – VI ER-S 4/07; Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ergangen. S. 474Der VI. Senat verneinte eine grundsätzliche Bedeutung bzw. eine Divergenz, da die Vor...