Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine „Gehaltserhöhung” zulasten Dritter
Im zu entscheidenden Fall hatten sich der Veräußerer und der Erwerber einer Steuerberaterpraxis im Übertragungsvertrag zugunsten einer Arbeitnehmerin der Kanzlei – der Lebensgefährtin des Veräußerers – auf eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter geeinigt. Außerdem sollte die Mitarbeiterin ab dem Jahr 2000 eine Gehaltserhöhung von 2.000 DM erhalten, die im Rahmen des Kaufpreises zu berücksichtigen war. Das Arbeitsverhältnis endete nach vorangegangener Kündigung des Erwerbers aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs im Jahr 2005. Ein Anspruch auf den Betrag der „Gehaltserhöhung” über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bestand nach Ansicht des BAG in dieser Fallkonstellation nicht. Die „Gehaltserhöhung” war als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältniss...