Windkraftanlage als gewerbesteuerpflichtiger Teilbetrieb
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs gehört nicht zum Gewerbeertrag.
Der Begriff des Teilbetriebs bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen, wie sie die Rechtsprechung im Rahmen des § 16 Abs.
1 Nr. 1 EStG entwickelt hat.
Eine Windkraftanlage, die auf einem gesonderten Grundstück erbaut wurde, eine eigne Transformatoren-/Übergabestation hat
und aufgrund eines gesondert abgeschlossenen Vertrages die erzeugte elektrische Energie liefert, stellt einen Teilbetrieb
dar, auch wenn in räumlicher Nähe weitere Windräder betrieben werden.
Durch den Verkauf des Windrades gibt der Betreiber eine mit diesem Teilbetrieb verbundene Tätigkeit auf, selbst wenn er den
Betrieb weiterer Windkraftanlagen fortsetzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1122 Nr. 14 EStB 2009 S. 403 Nr. 11 KÖSDI 2009 S. 16629 Nr. 9 UAAAD-22875
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