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Online-Beitrag vom

Umsatzsteuer in der Unternehmerinsolvenz - Systematische Darstellung

Hans-Dieter Rondorf

Seit dem richten sich Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) v. (BGBl 1994 I S. 2866) mit nachfolgenden Änderungen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich und bestmöglich zu befriedigen. Dies kann dadurch geschehen, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und der Verwertungserlös verteilt wird oder – insbesondere, wenn das Unternehmen erhalten bleiben soll – in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen wird. Einem „redlichen” Schuldner wird die Möglichkeit eingeräumt, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (sog. Restschuldbefreiung). Bei einem Insolvenzverfahren im unternehmerischen Bereich werden neben zivilrechtlichen auch zahlreiche steuerrechtliche Fragen berührt, insbesondere umsatzsteuerliche Fragen. Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die Umsatzsteuer sind allerdings weder in der InsO noch im UStG ausdrücklich geregelt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat erhebliche Folgerungen für das Festsetzungsverfahren der Umsatzsteuer. Der Unternehmer verliert als Insolvenzschuldner zwar nicht seine Unternehmereigenschaft. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bezüglich sei...