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BBK Nr. 12 vom Seite 607

Herstellungskosten nach BilMoG

Praxisfälle zum BilMoG

Prof. Dr. Carsten Theile

Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.

I. Herstellungskosten: Alte und neue Gesetzeslage im Vergleich

[i]Handelsrechtliche und steuerliche Wertuntergrenze entsprechen sich grundsätzlichMit dem BilMoG entfällt das bisher in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB a. F. enthaltene Wahlrecht für die Einbeziehung von Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens in die Herstellungskosten; diese aufwandsgleichen Kosten sind nun einbeziehungspflichtig. Das führt grundsätzlich zur Anhebung der handelsrechtlichen an die steuerliche Wertuntergrenze. Im Detail ist jedoch eine Differenzierung beim Werteverzehr des Anlagevermögens erforderlich:

  • Übt das Unternehmen künftig in der Handelsbilanz das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB n. F. aus, Entwicklungskosten zu aktivieren, so sind deren spätere Abschreibungen Bestandteil der Herstellungskosten jener Erzeugnisse, für deren Produktion die Entwicklung überhaupt erst durchgeführt worden ist.

  • In der Steuerbilanz ist dies allerdings gegenstandslos, weil es beim Aktivierungsverbot für Entwicklungskosten geblieben ist (§ 5 Abs. 2 EStG).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einbeziehungspflichten (P) und -wahlrechte (W) nach altem und neuem Handels...