Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übergang des Geschäftswerts auf ein anderes Unternehmen
Der die Voraussetzungen genannt, unter denen ein Geschäftswert auf ein anderes Unternehmen übergeht:
Das übertragende Unternehmen, in dem sich der Geschäftswert bislang befand, muss dem übernehmenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter [i]Vertragliche Überlassungsowie die sonstigen Faktoren, die sich im Geschäftswert niederschlagen, per Vertrag überlassen. Nicht ausreichend ist die rein tatsächliche – also nicht vertragliche – Nutzungsmöglichkeit oder der tatsächliche Verbrauch der geschäftswertbildenden Faktoren. Ansonsten wäre bereits bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen regelmäßig bei längerer Dauer ein Übergang des Geschäftswerts zu bejahen.
Die Nutzung muss zudem auf [i]Nutzung auf DauerDauer angelegt sein. ...