Nachversteuerung von Verlustabzugsbeträgen des Erblassers durch den Erben als Gesamtrechtsnachfolger
Leitsatz
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG ist nicht unlösbar an den Steuerpflichtigen, der die Steuerbegünstigung
nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AIG in Anspruch genommen hat, gebunden. Denn mit der Hinzurechnung wird ein Steueranspruch des Steuergläubigers
aus einem (vorläufigen) Steuervorteil realisiert, der nach dem Willen des Gesetzgebers dem Erblasser außerhalb des inländischen
Besteuerungsrechts lediglich vorübergehend bis zur Erzielung von positiven Beträgen aus den Betriebsstätten des betreffenden
Staates in der Form einer Steuerstundung gewährt wurde. Diese Verpflichtung des Erblassers geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge
auf den Erben über.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 471 Nr. 8 EFG 2009 S. 1188 Nr. 15 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2009 S. 831 QAAAD-22590
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