Möglichkeit der Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen
Person
Leitsatz
Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge für Zwecke des Abzugs von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche
Belastung sind gesetzliche Unterhaltspflichten des Unterhaltsberechtigten nicht zu berücksichtigten, wenn den – hier mit seiner
unterhaltsberechtigten Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden – Stpfl. insoweit
die primäre Unterhaltpflicht trifft.
Fundstelle(n): RAAAD-22568
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