Berücksichtigung eines behinderten Kindes (Borderline Syndrom) gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG - Mustereinspruch
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Reicht es aus, dass die Behinderung (50% KB wegen seelischer Verhaltensstörung -- Borderline Syndrom) jedenfalls mitursächlich dafür ist, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, oder ist nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG („wegen”) ein einfacher Kausalzusammenhang notwendig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
XAAAD-22566