Arbeitshilfe - Stand: 28.04.2010

Rechtmäßigkeit der seit 2005 geltenden Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz - Mustereinspruch

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Verfassungswidrigkeit der Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz:

Sind die Altersrenten der Kläger ab 2005 weiterhin nur mit den Ertragsanteilen und nicht mit einem Anteil von 50 % zu versteuern? - Hätte die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG angewandt werden müssen; hätten hierzu zusätzlich auch die Beiträge für eine befreiende Lebensversicherung des Klägers und nachgezahlte Beiträge der Klägerin zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssen? - Verstößt § 22 EStG gegen das Verbot der Doppelbesteuerung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAD-22550