Arbeitshilfe - Stand: 05.06.2009

Keine Anerkennung der festgelegten Entfernungsgrenze von 30 km für Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit - Mustereinspruch

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Sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km nur in Höhe der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abziehbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
SAAAD-22533