Arbeitshilfe - Stand: 29.08.2012

Notwendigkeit eines Investitionszulagenantrags für das Jahr des Investitionsabschlusses auch bei Investitionszulage für Teilherstellungskosten - Mustereinspruch

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Ablaufhemmung im Investitionszulage - Antragsverfahren:

Ist das Schreiben eines FeststellungsFA, mit welchem dem WohnsitzFA die Nichtigkeit eines Feststellungs(Änderungs-)bescheides mitgeteilt wird, ein Grundlagenbescheid i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO? - Ist ein verwaltungsrechtlicher Streit, bei dem es nicht um den Erlass, sondern um die Aufhebung eines den Grundlagenbescheid ändernden Folgebescheids geht, geeignet zur Hemmung i.S.v. § 171 Abs. 10 AO? - Liegt für das Jahr des Abschlusses der Investitionen (Fertigstellung der Wohngebäude in 2000) ein wirksamer Antrag auf Investitionszulage vor (ursprünglicher Antrag nur 1999 betreffend? - Weitere Anträge nach Ablauf der Festsetzungsfrist eingegangen?)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
JAAAD-22523