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FG Niedersachsen 02.06.2009 7 V 76/09, NWB 24/2009 S. 1802

Lohnsteuer | Freibetrag für häusliches Arbeitszimmer

Das FG Niedersachsen beurteilt die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, nach der Lehrer die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, für verfassungsrechtlich bedenklich. In einem vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. mit Sitz in Darmstadt (LHRD) geführten Verfahren sind Eheleute aus Varel betroffen, die beide Lehrer sind. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzen sie jeweils ein Arbeitszimmer in ihrem eigenen Haus. Bis zum Jahr 2006 konnten diese Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Ab dem Jahr 2007 wurde der Abzug wegen einer Gesetzesänderung vom Finanzamt Wilhelmshaven abgelehnt. Auf der Lohnsteuerkarte 2009 beantragten die Eheleute die Eintragung eines Freibetrags unter Berücksichtigung der ...