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StuB Nr. 11 vom Seite 429

Erdienenszeitraum bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Anmerkung zum

StB Dr. André Briese, Berlin

Mit Entscheidung vom hat der BFH zu einer wichtigen Frage hinsichtlich des Erdienenszeitraums bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen. Der Beitrag stellt die Entscheidung dar und gibt erste Praxisempfehlungen.

I. Sachverhalt

Eine GmbH erteilte in 2001 ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) Pensionszusagen. Beide GGF galten als beherrschend aufgrund gleichgerichteter Interessen. Der Versorgungsfall sollte mit Vollendung des 65. Lebensjahres eintreten. Ein GGF (X) war im Zusagezeitpunkt (schon) 58 Jahre alt, so dass der Erdienenszeitraum zwischen Zusageerteilung und Pensionseintritt (nur) sieben Jahre betrug. FA und FG werteten die Zusage zugunsten von X als gesellschaftlich veranlasst und damit als (totale) vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, weil der Erdienenszeitraum von zehn Jahren unterschritten wurde.

II. Entscheidung des BFH

Die Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH blieb ohne Erfolg. Dem Argument der GmbH, mit der gesetzgeberischen Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist von zehn auf fünf Jahre in S. 430§ 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG für nach dem erteilte Pensionszusagen sei entsprechend auch der steuerliche Erdienenszeitraum von zehn auf...