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StuB 11/2009 S. 445

Aufrechnung bei Rückzahlungsforderung der Gesellschaft in „Altfällen”

Soweit der Gesellschafter einer GmbH einen Betrag, den ihm die Gesellschaft aus einem eigenkapitalersetzenden Darlehen zur Verfügung gestellt hat, umgehend zur Erfüllung einer „Einlageschuld” aus einer Kapitalerhöhung an die Gesellschaft zurückzahlt, leistet er nicht die geschuldete Einlage, sondern erfüllt seine Erstattungspflicht gem. § 31 Abs. 1 GmbHG (Rückerstattung einer verbotenen Auszahlung). Der Insolvenzverwalter verlangte im Streitfall erfolglos die Rückzahlung der als Darlehensrückzahlung ausgeschütteten Summe mit dem Argument, das 2002 zurückgezahlte Darlehen sei trotz des angegebenen anderen Verwendungszwecks „Kapital Stammeinlage” eigenkapitalersetzend gewesen (bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang 2003). Der BGH entschied, dass er weder nach den Rechtsprechungsregeln noch n...