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KSR Nr. 6 vom Seite 10

Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit bei „Ein-Objekt-Gesellschaften”

BMF-Schreiben zur Anwendung des

Axel Höhmann

Nach vorstehendem Urteil stellen der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeuges eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf Teil eines einheitlichen Geschäftskonzepts sind.

BFH-Entscheidung

Der BFH hat sein Urteil zu einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) getroffen, die als Gesellschaftszweck den Kauf, die Vermietung (insbesondere in Form des Leasings) und den Verkauf von mehreren beweglichen Wirtschaftsgütern hat. Im Streitfall erwarb die KG ein (gebrauchtes) Flugzeug, das sie an eine GmbH verleaste. Vertragsbe- S. 11standteil mit der GmbH waren auch Regelungen zum Erwerb des Flugzeugs nach Ablauf der Grundmietzeit durch die GmbH oder durch einen Dritten mit schon im Voraus fest vereinbarten Kaufpreisen bzw. Regelungen zur Findung dieser Kaufpreise. Der BFH hat entschieden, dass auch die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts sind, zu den laufenden Einkünften gehört.

Merkmale der Gewerblichkeit

Wie der BFH in seiner Urteilsbegründung ausführt, sind die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG definiert. ...