Abgeltungsvereinbarungen bei vorzeitiger Beendigung eines Kooperationsvertrags zur Entwicklung eines neuen Betriebssystems
als nicht umsatzsteuerbare Entschädigungen
Leitsatz
Wurde ein befristeter, eigentlich vor Ablauf der Vertragslaufzeit unkündbarer Kooperationsvertrag zur Planung und zum Aufbau
eines neuartigen Betriebssystems von dem wirtschaftlich weitaus stärkeren Kooperationspartner vor Vertragsablauf beendet,
so ist es ernstlich zweifelhaft, ob das Unternehmen durch den Abschluss einer als „Vergleich” bezeichneten Abgeltungsvereinbarung
mit dem ehemaligen Kooperationspartner, wonach es u.a. Barzahlungen erhält sowie übergangsweise Übertragungskapazitäten und
eine Heranführungsleitung des ehemaligen Partners nutzen darf, eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung durch
den entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus dem ehemaligen Kooperationsvertrags erbracht hat, wenn das Unternehmen weder
in der Lage war, die Fortsetzung des Kooperationsvertrags durchzusetzen, noch ohne die Wirtschaftskraft und ohne die technischen
Ressourcen des Kooperationspartners das Entwicklungsprojekt alleine fortführen konnte.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1151 Nr. 14 IAAAD-21923
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