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Steueränderungen in Österreich
Im Rahmen der Steuerreform 2009 erfolgten zahlreiche Änderungen im österreichischen Einkommensteuergesetz. Nachfolgend werden die wichtigsten Neuregelungen, insbesondere für den unternehmerischen Bereich, dargestellt. Außerdem wurden in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung ab abgeschafft. Vor diesem Hintergrund wurde das Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG) erlassen, das unentgeltliche Vermögensübertragungen, insbesondere auch für Zuwendungen an Stiftungen, umfassend neu regelt.
I. Steuerreform 2009
1. Einkommensteuertarifänderungen
Zur Entlastung des Mittelstands wurden im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2009 die Einkommensteuersätze reduziert bzw. die Tarifstufen angehoben. Rückwirkend zum sind demgemäß folgende Steuersätze anwendbar: S. 480
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Einkommen in € | Steuersatz |
0 bis 11.000 (bisher
10.000) | 0 % |
11.000 bis 25.000
(bisher 10.000 bis 25.000) | 36,5 % (bisher
38,33 %) |
25.000 bis 60.000
(bisher 25.000 bis 51.000) | 43,2143 % (bisher
43,6 %) |
ab 60.000 (bisher ab 51.000) | 50 % |
2. Gewinnfreibetrag
Ab dem Kalenderjahr 2010 können natürliche Personen für ihren Betrieb einen Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 % (bisher 10 %), h...