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BFH  - III R 25/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c

Rechtsfrage

Mehr als vier Monate unterbrochene Ausbildung zwischen Abitur und Beginn des Zivildienstes: Sind Verzögerungen bei der Einberufung zum Wehr- / Zivildienst -- ohne Einflussmöglichkeit des Kindes -- für die Anspruchsberechtigung auf Kindergeld unschädlich, so dass dem Kläger das Kindergeld auch dann zusteht, wenn der Sohn in dieser Zeit weder ausbildungsplatzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war?

Das Verfahren ruht gemäß bis zur Entscheidung des BFH in den Verfahren und .

Ausbildung; Kindergeld; Übergangszeit

Fundstelle(n):
UAAAD-21864

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