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Anerkennung von Meisterbriefen aus EU-Staaten
Bei der Gründung von Handwerksbetrieben ist in einschlägigen Fällen abzuklären, ob ein Meisterbrief aus einem anderen EU-Staat anerkannt wird. Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit seinem Urteil v. einem polnischen Handwerker einen Anspruch auf Anerkennung seines in Polen erworbenen Meisterbriefs versagt. Er konnte nicht nachweisen, dass er eine Tätigkeit in leitender Stellung bzw. als Selbständiger ausgeübt hatte. Dies sei aber – so das Gericht – zur Anerkennung seines Meisterbriefs in Deutschland erforderlich.