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GEZ-Gebühr: OVG bestätigt Gebühr für beruflich genutzte PCs
Für beruflich genutzte PC mit Internetanschluss sind nach Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz Rundfunkgebühren zu zahlen, zumindest dann, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist (Urteil v. - 7 A 10959/08.OVG). Da in der Vergangenheit mehrere Gerichte unterschiedlich geurteilt hatten und die Beantwortung der Frage grundsätzliche Bedeutung hat, hat das OVG die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.S. 179