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FG Köln Urteil v. - 5 K 1396/05 EFG 2009 S. 1079 Nr. 14

Gesetze: AO § 122 Abs. 2a, AO § 87a, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Abgabenordnung:

Keine Drei-Tagesfiktion bei Bekanntgabe durch Fax

Leitsatz

1) Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Telefax ist keine Übermittlung durch die Post. Die Drei-Tagesfrist gilt nicht.

2) § 122 Abs. 2a AO findet nur dann Anwendung, wenn das Empfangsgerät technisch dazu in der Lage ist, die Sendung elektronisch aufzuzeichnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1079 Nr. 14
KÖSDI 2009 S. 16641 Nr. 9
OAAAD-21600

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