Voraussetzungen der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
Leitsatz
Eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG liegt nicht vor, wenn der Aufhebungsvertrag
zum ursprünglichen Grundstückskaufvertrag und der nachfolgende Kaufvertrag mit einem der ursprünglichen Erwerber in zwei aufeinander
folgenden notariellen Urkunden erfolgen und der Erwerber ein wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des zweiten Kaufvertrages
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1136 Nr. 18 EFG 2009 S. 1137 Nr. 14 JAAAD-21590
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.