Anwendung von § 8b KStG auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen durch eine GmbH im Veranlagungszeitraum
2002
Leitsatz
1. Bei der in § 40a Abs. 1 KAGG angeordneten Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG handelt es sich um eine „Rechtsfolgenverweisung”
mit der Konsequenz, dass auch die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG, die mit derjenigen in Abs. 2 der Vorschrift untrennbar
in Verbindung steht, anzuwenden ist.
2. Bei der Rückgabe von Investmentfondsanteilen durch eine GmbH ist der auf die im Sondervermögen enthaltenen Aktien entfallende
Veräußerungsverlust, der Teil des bei Rückgabe der Anteile entstandenen Gesamtgewinns war, dadurch steuerlich zu neutralisieren,
als er außerbilanziell dem Steuerbilanzgewinn hinzuzurechnen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1053 Nr. 13 DAAAD-21579
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