WertR Anlage 12 Verkehrswert des
Erbbaurechts
Anlage 12 Verkehrswert des Erbbaurechts
Es ist der Verkehrswert eines Erbbaurechts an einem Einfamilienhausgrundstück zu ermitteln.
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Bodenwert des unbelasteten unbebauten
erschließungsbeitragsfreien Grundstücks | 60.000 € |
Verkehrswert des unbelasteten bebauten
Grundstücks | 165.000 € |
Sachwert der baulichen Anlagen | 100.000 € |
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen | 50 Jahre |
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags | 50 Jahre |
jährlich erzielbarer Erbbauzins
(wertgesichert) | 748,95 € |
Liegenschaftszinssatz des unbelasteten
Grundstücks | 3,0 % |
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
(Liegenschaftszins) | 1.800 € |
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Beispielrechnung Nr. 1:
Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.2.1 |
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Bodenwertniveau des unbelasteten unbebauten
erschließungsbeitragsfreien Grundstücks | 100 €/m2 |
Wohnfläche | 140 m2 |
Wohnflächenpreis (ermittelt aus dem
Verhältnis des Verkehrswerts des unbelasteten bebauten Grundstücks und der Wohnfläche = 165.000 €/140 m2 ) | 1.179 €/m2 |
Vergleichsfaktor für das Erbbaurecht auf den
Wert des unbelasteten bebauten Grundstücks in Abhängigkeit von Wohnflächenpreis und Restlaufzeit für freistehende Einfamilienhäuser ermittelt auf Grund von Untersuchungen | 0,85 |
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Verkehrswert des unbelasteten
bebauten Grundstücks | 165.000 € | ||
Vergleichsfaktor | × | 0,85 | |
Zwischensumme | 140.250 € | ||
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher
Vereinbarungen | +/– | 0 € | |
140.250 € | |||
Verkehrswert des
Erbbaurechts | 140.000 € |
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finanzmathematische Methode nach
Nr. 4.3.2.2 |
BERECHNUNG
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Beispielrechung Nr. 2:
Bodenwertanteil des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.1 |
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Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
(Liegenschaftszins) | 1.800,00 € | ||
vertraglich und gesetzlich erzielbarer
Erbbauzins | – | 748,95 € | |
Differenz | 1.051,05 € | ||
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit
und 3 % Liegenschaftszinsatz | × | 25,73 | |
Bodenwertanteil des
Erbbaurechts | 27.044 € |
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Beispielrechnung Nr. 3:
Verkehrswert des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.2 |
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Sachwert des Gebäudes
(Gebäudewertanteil) | 100.000 € | ||
Bodenwertanteil des Erbbaurechts | + | 27.044 € | |
finanzmathematischer Wert des
Erbbaurechts | 127.044 € | ||
ermittelter Marktanpassungsfaktor für
Erbbaurechte | × | 1,1 | |
Zwischensumme | 139.748 € | ||
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher
Vereinbarungen | +/– | 0 € | |
139.748 € | |||
Verkehrswert des
Erbbaurechts | 140.000 € |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508