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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 20 | Niederlassungsfreiheit: Verlegung der Betriebsstätte ins Ausland keine Betriebsaufgabe?

Darf bei einem Wegzug eines Selbständigen in das EU-Ausland und Fortsetzung der Tätigkeit im Ausland entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung keine fiktive Betriebsaufgabe besteuert werden, weil die Besteuerung gegen das gemeinschaftsrechtliche Grundrecht der Niederlassungsfreiheit verstößt? Das FG Köln hat einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU angenommen.

Um einen interessanten Sachverhalt geht es im nächsten anhängigen Verfahren. Ein Erfinder verlegte seinen Wohnsitz von Nordrhein-Westfalen ins benachbarte Belgien. Dort führte er sein Einzelunternehmen unverändert weiter. Im Rahmen einer Außenprüfung vertrat der Betriebsprüfer die Auffassung: Der Umzug des Erfinders nach Belgien habe zu einer Aufgabe des Einzelunternehmens geführt. Das Finanzamt stellte einen steuerbegünstigten Betriebsaufgabegewinn fest. Der Erfinder hatte seinen Gewinn bisher durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Das Finanzamt ermittelte daher im Hinblick auf den Wechsel der Gewinnermittlungsart einen Übergangsgewinn.

Das Finanzgericht Köln stellte sich auf die Seite des Erfinders. Es liegt demnach keine Betriebsaufgabe vor, wenn...