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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 18 | Kinderbetreuung: Verstößt der begrenzte Abzug gegen die Verfassung?

Der BFH hatte 2008 entschieden, dass die Abzugsbeschränkung für Kinderbetreuungskosten nicht gegen die Verfassung verstößt. Jetzt ist eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig.

Wichtig für die Eltern minderjähriger Kinder unter Ihren Mandanten ist eine Verfassungsbeschwerde, die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist. Es geht um Kinderbetreuungskosten.

Je nach Lebenssituation der zusammenlebenden Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils sind die Kosten für die Betreuung von Kindern in unterschiedlicher Weise begünstigt – oder eben auch nicht. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind erwerbsbedingte Kosten wie Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten abzugsfähig. Bei privater Veranlassung handelt es sich um Sonderausgaben. Einen Sonderausgabenabzug gibt es auch für Kindergartenkinder zwischen drei und sechs Jahren. Anerkannt werden nur zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr. Bei Kosten von 6.000 € je Kind werden die Steuervorteile also voll ausgeschöpft. Zudem können Kosten für die Betreuung im Haushalt der Eltern in bestimmten Fällen im Rahmen der Steuervergünstigung für haushal...