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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 07 | Vermögensbildung: Anwendung der Neuregelungen ab 2009

Zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab 2009 hat das BMF ausführlich Stellung genommen. Das BMF-Schreiben ist anzuwenden auf ab 2009 angelegte vermögenswirksame Leistungen. Mit dem Änderungsschreiben werden im Wesentlichen zwischenzeitlich verabschiedete Gesetzesänderungen nachvollzogen, insbesondere durch das „Gesetz zur Änderung des 5. VermBG” .

Zum Jahresanfang 2009 gab es einige Änderungen bei der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. So soll mit dem „Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes” der Stellenwert der Weiterbildung erhöht werden. Mehr Menschen sollen für die berufliche Weiterbildung mobilisiert werden. Das Gesetz beinhaltet drei Schwerpunkte:

Erstens: Die Einführung einer Weiterbildungsprämie für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen als Anreiz für ihre privaten Bildungsinvestitionen,

Zweitens: Die Einführung eines Weiterbildungsdarlehens unabhängig von der Höhe des Einkommens und

Drittens: Die zulagenunschädliche Verwendungsmöglichkeit aus vermögenswirksamen Anlagen.

Diese und weitere Gesetzesänderungen hat das Bundesfinanzministerium zum Anlass genommen, das BMF-Schreiben zum Vermögensbild...