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Track 23 | Firmenwagen: Erhöht Umrüstung auf Gasbetrieb bei 1-%-Regelung den Listenpreis?
Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb sind nach einem aktuellen Urteil des FG Münster als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die Anwendung der 1-%-Regelung einzubeziehen. Die Revision ist beim BFH anhängig.
Jetzt zu einem weiteren echten Dauerbrenner: Der Ermittlung des Privatanteils bei einem Firmenwagen. Konkret geht es um die 1-%-Regelung. Noch genauer: Um die Ermittlung des Listenpreises. Also ein Teilbereich, der eher seltener zu Auseinandersetzungen mit der Verwaltung führt. Kurz zum Hintergrund:
Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regelung ist der Listenpreis des Fahrzeugs. Das ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auf dem deutschen Markt im Zeitpunkt der Erstzulassung. Dieser Wert ist auf volle 100 € abzurunden. Der Listenpreis umfasst die Mehrwertsteuer und die Kosten für Sonderausstattungen. Also zum Beispiel für ein Navigationsgerät, ein Autoradio, eine Klimaanlage oder eine Anhängerkupplung. Außer Ansatz bleiben ein Autotelefon einschließlich der Freisprecheinrichtung und Winterreifen inklusive der Felgen.
Aktuell hat jetzt das Finanzgericht Mü...