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Track 11 | Bewirtungskosten: Voller Werbungskostenabzug trotz fehlender Nachweise
Nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz sind die Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen, die ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass trägt, trotz fehlender Nachweise in voller Höhe abzugsfähig. Die formellen Anforderungen bei Gewinneinkünften gelten nicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Ein positives Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz steht jetzt auf dem Themenplan. Es geht um Bewirtungen. Und zwar um Bewirtungskosten, die von Arbeitnehmern aus beruflichem Anlass selbst getragen werden. Ein kaufmännischer Leiter mit variablen Bezügen hatte alle Mitarbeiter seiner Abteilung zu einer Jahresabschlussveranstaltung eingeladen. Auf dem Bewirtungsbeleg waren die Namen der bewirteten Personen nicht angegeben.
Über zwei Fragen musste das Finanzgericht entscheiden:
Erstens: Gelten für Arbeitnehmer die gleichen Formzwänge wie für Selbständige? Sind die Bewirtungskosten nicht anzuerkennen, weil die Namen der bewirteten Personen fehlen?
Und Zweitens für den Fall, dass die Bewirtungskosten dem Grunde nach abzugsfähig sind: Sind die Kosten für die Bewirtung der Mitarbeiter in voller Höhe oder nur in ...