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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 21 | Betriebsaufgabe: Besteuerung des Handelsvertreterausgleichs nach § 89b HGB

Ist der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB dem laufenden Gewinn oder dem begünstigten Veräußerungsgewinn zuzurechnen, wenn die Aufgabe der Handelsvertretung gleichzeitig mit der Betriebsaufgabe erfolgt? Ist die Steuerbegünstigung des Ausgleichsanspruchs durch die Fünftel-Regelung verfassungsgemäß?

Sehr wichtig für Handelsvertreter – wie beispielsweise Kfz-Händler oder Versicherungsvertreter – sind die beiden folgenden Fragen, die beim BFH unter dem Aktenzeichen anhängig sind:

Ist der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB dem laufenden Gewinn oder dem nach § 16 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn zuzurechnen, wenn die Aufgabe der Handelsvertretung gleichzeitig mit der Betriebsaufgabe erfolgt? Und die zweite Frage: Ist die Steuerbegünstigung des Ausgleichsanspruchs durch die Fünftel-Regelung verfassungsgemäß?

Das Finanzgericht Münster hatte als Vorinstanz entschieden: Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertreter nach § 89b HGB gehören als letzter Geschäftsvorfall der Handelsvertretertätigkeit auch dann zum laufenden Gewinn, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Gewerbebetriebs zusammenfällt. Dam...