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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 16-18 | Steuerbefreiung: Arbeitgeber-Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Bereits rückwirkend ab dem Jahr 2008 sind freiwillige Leistungen und Zuschüsse des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu einem Betrag je Arbeitnehmer von 500 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Wir informieren Sie über die Neuregelung durch das Jahresteuergesetz 2009.

Track 16 | Die Neuregelung im Überblick

Interessante Steuerspar-Chancen eröffnet eine Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2009. Und zwar bereits rückwirkend für das Jahr 2008. Sie ahnen, wovon ich rede. Es geht um die neue Steuerbefreiung für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Geregelt in § 3 Nr. 34 EStG. Freiwillige Leistungen und Zuschüsse des Arbeitgebers sind danach bis zu einem Betrag je Arbeitnehmer von 500 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Nach altem Recht konnte der Arbeitgeber die Steuerpflicht für derartige Leistungen nur vermeiden, wenn im Einzelfall der Nachweis gelang: Das eigenbetriebliche Interesse steht im Vordergrund. Ab 2008 erübrigt sich damit ein häufiger Streitpunkt mit dem Lohnsteuer-Prüfer. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gl...