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Track 09 | Versteuerung von Gewinnen: Gewinne aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen
Die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu Betriebseinnahmen. Der Gewinn aus Losen, die ein Vertriebsmitarbeiter für die Erzielung bestimmter Umsätze erhält, ist hingegen betrieblich veranlasst, weil die Entstehung der Erträge im betrieblichen Bereich angelegt ist.
Wie sind Gewinne einkommensteuerlich zu behandeln, wenn ein Unternehmen eine Lotterie durchführt? Für Klarheit in dieser Frage sorgen zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Im ersten Urteil hatte der BFH über folgenden Fall zu entscheiden:
Eine Bausparkasse führte eine Wettbewerbsauslosung für akquirierende Außendienstmitarbeiter durch. Nach den Spielregeln wurden für jeden vermittelten Bausparvertrag 0,50 € für die Auslosung einbehalten. Der selbständige Bezirksleiter einer Bausparkasse gewann einen BMW, den er noch im selben Jahr für 25.000 € veräußerte. Das Finanzamt erfasste den Verkaufserlös als Gewinn. Das Finanzgericht sah dies genauso.
Anders der BFH. Er gab der Revision statt. Die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt demna...