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Track 13 | Haftung: Sorgfaltspflichten des Steuerberaters beim Mandatsübergang
In einem Beschluss hat der BFH eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist für eine Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Zur Fristversäumnis kam es wegen eines Mandatsübergangs. Die Erwägungen des BFH betreffen auch andere Fälle der Fristversäumnis bei Mandatsübergang und sind daher für die Praxis allgemein relevant.
Die letzte Entscheidung, auf die wir Sie in diesem Monat hinweisen möchten, betrifft die Sorgfaltspflichten des Steuerberaters beim Mandatsübergang. Der von uns ausgewählte BFH-Beschluss ist über den Streitfall hinaus von Bedeutung.
Im entschiedenen Fall war die Begründungsfrist für eine Nichtzulassungsbeschwerde verstrichen. Zur Fristversäumnis kam es wegen des Übergangs des Mandats auf einen neuen Steuerberater. Der BFH hat eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt.
Die Details im Streitfall interessieren uns jetzt nicht weiter. Die Erwägungen des BFH betreffen aber auch andere Fälle der Fristversäumnis beim Mandatsübergang und sind daher für die Praxis allgemein relevant. Finanzrichter Dr. Nacke hat in einem Aufsatz in „NWB direkt” die Konsequenzen aufgezeigt. Als Berater ...