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Track 05 | Umsatzsteuer: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden erfolgt eine weitgehende Angleichung der Auffassung von Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Allerdings folgt das Bundesfinanzministerium der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht in vollem Umfang.
Damit kommen wir zu zwei Verwaltungsanweisungen zur Umsatzsteuer. Den Anfang macht ein BMF-Schreiben zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge. Und zwar bei Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes, das sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden soll. Es geht also um die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden. Insbesondere bei Handwerkerrechnungen gibt es hier regelmäßig Streit mit Umsatzsteuer-Sonderprüfern.
In der Vergangenheit hat sich das Bundesfinanzministerium bereits mehrfach zur Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG geäußert. Insbesondere zur Frage eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs. Mit dem aktuellen Schreiben setzt das BMF nun einen vorläufigen Schlusspunkt hinter eine mittlerweile recht unübersichtliche Reihe von BFH-Entscheidungen und Nichtanwendungserlassen.
In zwei ...