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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 18 | Berichtigung von Steuerbescheiden: Erhebungs- und Vollzugsdefizit als neue Tatsache

Stellt ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugs- und Erhebungsdefizit eine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO dar, mit der Folge, dass das Finanzamt einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu berichtigen hat?

Den Abschluss jeder monatlichen NWB Audio-CD bildet ein Überblick über wichtige beim Bundesfinanzhof neu anhängige Verfahren. Nicht nur aus Haftungsgründen lautet unsere Empfehlung: Halten Sie gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen. Berufen Sie sich auf schwebende Prozesse vor dem BFH und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Das Finanzamt ist dann gesetzlich verpflichtet, das Einspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Prozessen anderer Steuerzahler.

Beim ersten Verfahren, das ich in diesem Monat ausgewählt habe, geht es um die Korrektur von Steuerbescheiden nach § 173 AO. Also bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das Bundesverfassungsgeric...