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Track 10 | Kindergeld: Fallbeilwirkung bei Überschreitung des Grenzbetrags ist verfassungsgemäß
Die sog. Fallbeilwirkung beim Kindergeld-Grenzbetrag ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Das letzte Wort hat jetzt allerdings das Bundesverfassungsgericht. Werden Kindergeld oder Kinderfreibetrag wegen Überschreitung des Grenzbetrags versagt, sollten Sie entsprechende Kindergeld- und Steuerbescheide offen halten.
Der Grenzbetrag der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder ist ein häufiger Streitpunkt mit den Familienkassen und Finanzämtern. Sie kennen den Hintergrund: Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge und alle kindbedingten Steuervergünstigungen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes einen Höchstbetrag nicht übersteigen. Im Jahr 2008 liegt die magische Grenze bei 7.680 €. Besondere Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge sind bei der Ermittlung des Grenzbetrags abzuziehen. Nur ein Euro mehr als 7.680 € und der Anspruch auf die Steuervorteile entfällt rückwirkend für das gesamte Jahr in voller Höhe.
Das Finanzgericht Niedersachsen war der Meinung: Dieser so genannte Fallbeileffekt ist verfassungswidrig. Es sei eine Übergangsregelung nötig...